Am 08. und 09. November 2025 traf sich die glorreiche PARTEI NRW im ehrwürdigen Haus Erholung in Mönchengladbach – ein Name, der offensichtlich ironisch gemeint war, denn erholsam wurde exakt gar nichts. Pünktlich um zwölf Uhr eröffnete der Vorstand den Parteitag und begrüßte die Mitglieder, die zu diesem Zeitpunkt erstaunlich motiviert Aussagen. Vermutlich lag das an der Mischung aus Pflichtgefühl, politischer Übermotivation und Restalkohol vom Vorabend.

Formalia: Demokratie, aber bitte schnell

Nachdem festgestellt wurde, dass alle satzungsgemäß eingeladen wurden und niemand zufällig hereingestolpert war, durfte sogar die Presse rein – außer natürlich die verfickte BILD, die man schon aus Prinzip nicht mal auf einen Kindergeburtstag lassen würde. Auch Bild- und Tonaufnahmen waren erlaubt, denn niemand hatte etwas zu verbergen, außer höchstens seine eigentliche Motivation, an einem Samstagmittag Politik zu machen.Weiterlesen »

Der Zusammenschluss der Mandatsträgerin der Die PARTEI Düsseldorf im neu gewählten Stadtrat Düsseldorf in der sogenannten Ratsgruppe „Freie Wähler Tierschutz PARTEI“ unter Beteiligung des höchst umstrittenen Akteurs Torsten Lemmer stellt einen politischen wie moralischen Fehltritt dar. Die Entscheidung steht im klaren Widerspruch zu den politischen Grundsätzen und dem Selbstverständnis unserer Partei.

Die PARTEI basiert auf einem eindeutigen antifaschistischen Konsens. Jegliche Form der politischen Zusammenarbeit mit Akteuren, deren Positionen, Handlungen oder politische Vergangenheit im rechten oder rechtsextremen Spektrum verortet sind oder dort Anknüpfungspunkte aufweisen, ist mit diesem Grundkonsens unvereinbar. Das gilt unabhängig davon, ob solche Entscheidungen taktisch, organisatorisch oder formal begründet werden.

Die PARTEI wurde nicht gegründet, um Mandate zu verwalten oder Ausschussposten zu optimieren. Wer sich dabei mit alten und neuen Rechten in ein Boot setzt, rudert nicht nach links, sondern treibt in Richtung Bedeutungslosigkeit. Wir betonen daher: Die Entscheidung der Düsseldorfer Mandatsträgerin erfolgte trotz massivster Kritik aus dem Kreis der Mandatsträger*innen und des Landesverbandes. Unsere Grenzen sind hier nicht verhandelbar – auch nicht für Fraktionsstatus, Sitzungsgelder oder ein Stückchen vermeintlicher Einflussnahme. Eine Kooperation mit Personen, deren Vergangenheit in rechtsextremen Strukturen dokumentiert ist, kann und darf niemals als satirischer Akt, taktische Realpolitik oder „Experiment demokratischer Integration“ missverstanden werden. Antifaschismus ist keine Geschmackssache. Er ist unser kleinster gemeinsamer Nenner.

Der Landesvorstand NRW erklärt: Rechtsextreme und ihre Netzwerke sind Schmutz. Jede Form der Annäherung wird kategorisch ausgeschlossen – unsere Distanzierung ist absolut, endgültig und nicht verhandelbar. Alle uns zur Verfügung stehenden Mittel wurden eingeleitet.

Liebe GenossiX,

es ist soweit: Der Landesparteitag 2025 der Partei Die PARTEI NRW steht an! Diesmal laden wir euch nach Mönchengladbach ein!

Hochoffizielle Einladung zum Landesparteitag 2025 in Mönchengladbach:
Wann:
Samstag, 08.11.2025 UND Sonntag, 09.11.2025 jeweils ab 11 Uhr bis ca. 18 Uhr,
Wo:
Haus Erholung
Kaisersaal
Johann-Peter-Boelling-Platz 1
41061 Mönchengladbach

Die Akkreditierung der Stimmberechtigten beginnt an beiden Tagen ab 11 Uhr: Denkt an euren Personalausweis und am besten auch den formschönen PARTEI-Ausweis. Der Landesparteitag beginnt an beiden Tagen um 12 Uhr und wird sich der folgenden Tagesordnung widmen. Alle Tagesordnungspunkte, welche am Samstag bis 18 Uhr nicht behandelt wurden, werden am Sonntag ab 12 Uhr aufgerufen.
Tagesordnung:Weiterlesen »

Liebe Wähler*innen, Mitglieder und Leute in, um und aus Münster,

uns erreichten kürzlich über das Recherche-Kollektiv „Busters“ schwere Vorwürfe gegenüber einem unserer Direktkandidierenden in Münster.

Wir nehmen die Vorwürfe sehr ernst. Die vom Kollektiv recherchierten Vorwürfe stehen in keinem Kontext zu der PARTEI oder einer von der PARTEI organisierten Veranstaltung. Natürlich stehen wir dennoch im Austausch mit dem Recherche Kollektiv und unterstützen, sofern wir können. Zum jetzigen Zeitpunkt sind uns noch keine Vorfälle im PARTEI-Kontext bekannt.

Die Taten, die der für uns als Direktkandidaten aufgestellten Person vorgeworfen werden, sind nicht mit dem Grundgesetz und erst recht nicht mit unseren Werten als PARTEI vereinbar. Wir distanzieren uns ausdrücklich von sexistischem, gewaltsamem, übergriffigem und sonstigem menschenfeindlichem Verhalten. Um mögliche Betroffene zu schützen, haben wir deshalb alle Plakate des Kandidierenden entfernt. Da der Wahlvorschlag bereits im Juli durch den zuständigen Wahlausschuss zugelassen wurde, ist es uns leider rechtlich grundsätzlich nicht möglich, die Kandidatur zurückzuziehen. Als Partei prüfen wir, ob und welche Ordnungsmaßnahmen möglich sind.

Wir danken dem Recherche-Kollektiv Busters für ihre Arbeit.

Falls ihr selbst betroffen seid und Hilfe sucht, stehen euch das Hilfetelefon Sexuelle Missbrauch kostenfrei unter 0800 22 55 530 als Ansprechpartner*innen zur Seite.

Sollte es Betroffene in der PARTEI geben, könnt ihr euch gerne auch an unsere Antidiskriminierungsstellen wenden: antidis@die-partei-nrw.de oder antidis@die-partei.de

Der Landesvorstand NRW und Bundesvorstand von Die PARTEI

Münster, 20. Mai 2025 – Der Verfassungsgerichtshof des Landes Nordrhein-Westfalen hat heute das sogenannte „Rock-Verfahren“ zur Sitzverteilung bei Kommunalwahlen für verfassungswidrig erklärt. Damit wird die durch CDU, Grüne und SPD am 4. Juli 2024 beschlossene Änderung des Kommunalwahlrechts aufgehoben. Die PARTEI begrüßt diese Entscheidung ausdrücklich und sieht darin eine Stärkung demokratischer Prinzipien und der politischen Chancengleichheit.

Das Rock-Verfahren, benannt nach dem grünen Landtagsabgeordneten Simon Rock (Bündnis 90/ Grüne), sollte das bisher gültige mathematisch faire Sitzverteilungsverfahren nach Sainte-Laguë/Schepers ersetzen. Das Rock-Verfahren führt zu einer strukturellen Bevorzugung größerer Parteien und einer Schwächung kleinerer Parteien und Wählergruppen bei der Verteilung kommunaler Mandate und ignoriert damit den Wählerwillen nach einem bunten Land. Außerdem hätte es auch der AfD geholfen, die ähnliche Ergebnisse wie CDU, SPD und Grüne erzielt, dies wurde billigend in Kauf genommen.

„Die heutige Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs stellt klar, dass Wahlrechtsreformen nicht dazu genutzt werden dürfen, parteipolitische Interessen durchzusetzen oder die politische Vielfalt systematisch einzuschränken“, erklärte Viola Neumann, stellvertretende Landesvorsitzende von Die PARTEI NRW.

Die PARTEI hatte sich frühzeitig und konsequent gegen das Rock-Verfahren ausgesprochen und die aus ihrer Sicht unzulässige Verzerrung des Wählerwillens kritisiert. Die gerichtliche Entscheidung bestätigt nun die verfassungsrechtlichen Bedenken zahlreicher politischer und juristischer Stimmen.

„Wir prüfen jetzt ein Verbotsverfahren gegen alle beteiligten Parteien, wer wiederholt versucht das Wahlrecht zu manipulieren, dem darf man nicht zutrauen, noch fair zu spielen. Das wissen wir vom Umgang mit der AfD.“ erklärt Viola Neumann, stellvertretende Landesvorsitzende von Die PARTEI NRW.

Hintergrund: Am 4. Juli 2024 hatte eine Landtagsmehrheit aus CDU, Grünen und SPD das Kommunalwahlrecht geändert. Das bisher angewandte Sainte-Laguë/Schepers-Verfahren wurde durch das sogenannte Rock-Verfahren ersetzt, das zu einer Mandatsverteilung führte, die große Parteien systematisch bevorzugte. Der Verfassungsgerichtshof hat diese Praxis nun für unvereinbar mit den Grundsätzen des demokratischen Wahlrechts erklärt.

Weiterführende Informationen: